Zeiterfassung via App als digitaler Stundenzettel, mobil oder am PC auf allen Endgeräten

Zeiterfassung per App mit automatisch digital erstelltem Stundenzettel ist in unseren Systemen bereits seit über 10 Jahren als Standard enthalten, ohne Mehrkosten. Ob unterwegs im Einsatz oder stationär im Betrieb, per Smartphone oder PC, unsere Systeme funktionieren als sogenannte Stundenzettel-App ortsunabhängig, nahezu weltweit und auf fast allen internetfähigen Endgeräten. Kaum ein Unternehmen hat längere Erfahrung mit der flexiblen und ortsunabhängigen Zeiterfassung. Unsere Software ist mit oder ohne Geo-Daten verfügbar und nahezu immer mit bereits vorhandenen Endgeräten verwendbar. Das spart unseren Kunden erhebliche Investitionskosten ein. Einfach System beauftragen, Daten einlesen lassen, loslegen. Wir haben die Erfahrung aus mehr als 10 Jahren mobilem Einsatz in vielen verschiedenen Variationen, Betriebsumgebungen und Branchen.

Zeiterfassung und Materialerfassung im Handwerk und der Dienstleistung mit Zuschuss

Zeiterfassung und App als digitaler Stundenzettel - integriert in Ihre Betriebssoftware

Bereits seit 2011 diente unser Zeiterfassungs-System für große und namhafte Software-Hersteller als ergänzende Komponente für digitale Zeiterfassung und die Ausgabe der elektronischen Stundenzettel. Denn oft genügte deren eigene Entwicklungen zur Arbeitszeiterfassung mit Stempeluhr und Terminals den praktischen Anforderungen nicht. Unser System dagegen war aus der Praxis im Einsatz mit Handwerkern, Hausmeistern, Wartungsdiensten und anderen Dienstleistern entstanden und hatte sich hervorragend als Standard für Zeit- und Materialerfassung bewährt. Also kauften sich einige Hersteller unsere Komponenten hinzu. Kaum ein Unternehmen hat insofern mehr unterschiedliche Anforderungen der unterschiedlichsten Betriebe und Branchen im In- und Ausland so erfolgreich erfüllt. Sie können unser System auch als Komponente in Ihre betriebsseitig vorhandenen Systeme einbinden, oder die gesamte Leistung mit allen Bausteinen direkt von uns beziehen. Nutzen Sie die Möglichkeiten vor Ort im Einsatz Protokolle zu erstellen oder eine Fotodokumentation. Ersparen Sie sich spätere Nachweislücken Ihrer Leistungen, die sich ggf, nicht im Nachhinein schließen lassen. Dokumentieren Sie per Klick rechtssicher. Belegen Sie lückenlos im Falle der Reparatur von Versicherungsfällen und vieles mehr. Fragen Sie einfach einmal bei unseren Experten an unter 01575 - 821 00 95. Oder schreiben Sie uns (siehe unten) über unser Kontaktformular. Wir haben die Lösungen!

Einfachste Bedienung und unschlagbar günstig!

Unsere Zeiterfassung steht für einfachste Bedienung im Einsatz, bestens bewährte Zusatzfunktionen wenn gewünscht, und professionellen Service soweit erforderlich mit vollständiger technischer Integration in vorhandene Betriebssoftware. Machen Sie es sich einfacher für jederzeitige Übersicht, mehr Effizienz, weniger Aufwand, und im Ergebnis bessere Erträge. Kurz und bündig: Es gibt inzwischen viele Anbieter, die wenigsten haben die Erfahrung aus der Vielzahl der Branchen und Anwendungsfälle, und kaum ein Anbieter kann mit unserem Preis-Leistungsverhältnis mithalten.

Digitaler Arbeitszeit- und Mindestlohnnachweis mit Handwerkern aus der Praxis heraus entwickelt

App, Software und Funktionen zur Zeiterfassung und für den digitalen Stundenzettel mit automatischem Mindestlohnnachweis. Dieses System wurde aus der Praxis von Praktikern für den täglichen Einsatz bei der Arbeit entwickelt und hat sich inzwischen zigfach bewährt. Trotz einem enormen Leistungsspektrum sind die Kosten vergleichsweise gering und liegen unter den üblichen Kosten der günstigsten Mobilfunk-Flatrate. Erfassung von Arbeitszeit, Auftragszeit, Pausen, Abwesenheit, Materialerfassung und Dokumentation mit Fotos und Kundenunterschrift. Dieses System hebt sich ab vom Üblichen und bietet Ihnen völlig neue Möglichkeiten. Probieren Sie es aus und sprechen Sie uns an. Wir haben die genau richtige und preiswerte Lösung!

Vereinbaren Sie Ihren Live-Test und lernen Sie das Potenzial dieses Systems für Ihr Unternehmen kennen.

Wir scheuen den direkten Vergleich nicht und zeigen Ihnen gerne was unser System und die zugehörige App können. Zeiterfassung und Materialerfassung im Einsatz per Klick, keine Zettel mehr erforderlich. Über die erfasste Zeit erstellt das System den digitalen Stundenzettel und automatisch auch den Mindestlohnnachweis. So haben Sie alles jedrzeit im Überblick, auf Wunsch auch mit Ortsangaben. Schreiben Sie uns und fragen Sie nach Ihren Möglichkeiten von unserem technisch führenden System zu profitieren. Ohne Mehrkosten erhalten Sie zum Auftrag eine Fotodokumentation, Protokolle, Berichte und Abnahmeprotokolle mit digitaler Kundenunterschrift (rechtssicher) und vieles mehr. Vereinbaren Sie einen Termin für eine individuelle Livedemonstration, bei der Sie selbst einen typischen Auftragszyklus durcharbeiten. Sie werden sehen wie einfach unser Zeiterfassungs- und Dokumentations-System zu bedienen ist. Unser technisch führendes System wird in Ihrem Betrieb in jedem Fall für deutlich mehr Effizienz und mehr Freude an der Arbeit sorgen. Unser-Demo-Test ist für Sie kostenfrei und lohnt sich in jedem Fall für Sie.

Zeiterfassung via App, digitaler Stundenzettel, mobil oder am PC auf allen Endgeräten, optional mit Geo-Daten

Das schreibt die Deutsche Handwerkszeitung dazu:

Recht - 17.06.2020

Stundenzettel digital, analog oder nur noch als AppZeiterfassung: Was erlaubt und verlangt das Arbeitsrecht?

Noch gibt es in Deutschland keine generelle gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das aber dürfte sich bald ändern. Worauf sich Arbeitgeber einstellen müssen – und warum es so wichtig ist, sich heute auf das Arbeitsrecht von morgen vorzubereiten. Von Jana Tashina Wörrle und Catrin Gesellensetter.

Wann beginnt die Arbeit, wann endet sie, welche Pausen hat der Mitarbeiter gemacht? Viele Arbeitgeber erfassen diese Informationen schon heute. Tag für Tag. Und für jeden einzelnen Mitarbeiter. Das macht zwar Mühe, hat aber enorme Vorteile: Eine akribische Arbeitszeiterfassung vereinfacht nicht nur die Buchführung und Lohnabrechnung, sondern gibt Betrieben auch die Kontrolle über die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung inklusive Überstunden. Arbeitnehmer profitieren ebenfalls, denn durch eine exakte Zeiterfassung können sie stets belegen, wann und wie lange sie gearbeitet haben. Eine generelle Pflicht zur Zeiterfassung gibt es in Deutschland derzeit zwar nicht. Das allerdings könnte sich schon bald ändern. Grund ist ein Urteil, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 gesprochen hat. Die Luxemburger Richter entschieden: Der Schutz des Arbeitnehmers und die EU-Arbeitszeit-Richtlinie (2003/88/EG) verlangen von allen Unternehmen, ein System zur Erfassung der täglichen effektiv geleisteten Arbeitszeit zu schaffen. Vor allem kleinere Unternehmen, die derzeit noch keine Zeiterfassung anbieten, sind nun verunsichert, was zu tun ist. 

Gutachten zeigt, wie die Arbeitszeiterfassung künftig aussehen könnte

Bislang hat der Gesetzgeber noch keine neuen Vorschriften auf den Weg gebracht.  Allerdings hat das Bundesarbeitsministerium ein Gutachten erstellen lassen, das belegt:  Die aktuellen Regelungen in Deutschland genügen nicht den Anforderungen des EU-Rechts.  Entsprechend gibt das Gutachten auch Empfehlungen, wie eine gesetzliche Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit aussehen könnte. Konkret schlägt es vor, den Arbeitgeber zu verpflichten, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen. Gleichzeitig aber soll es die Möglichkeit geben, diese Pflicht auf die Arbeitnehmer zu übertragen. Möglich sein sollen sowohl Aufzeichnungen auf Papier als auch eine elektronische Dokumentation.

>>> Mehr zu den Details des Gutachtens können Sie hier nachlesen. <<<

Bis der Gesetzgeber tätig wird, gilt in Deutschland zwar die alte Rechtslage weiter. Angesichts der bevorstehenden Novelle tun Unternehmen aber gut daran, ihre derzeitige Praxis bei der Arbeitszeiterfassung schon einmal auf den Prüfstand zu stellen. So können sie mögliche Defizite erkennen und auf die kommenden Änderungen besser reagieren.

Für wen ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

"Auch wenn in Deutschland noch keine generelle Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit besteht, gibt es doch etliche Fälle, in denen eine Aufzeichnung dann doch vorgeschrieben ist", erklärt Sonja Zeiger-Heizmann, Rechtsberaterin bei der Handwerkskammer Konstanz. Sonderregeln etwa gelten für geringfügig Beschäftigte, die nicht im privaten Bereich arbeiten und für Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Sie sind im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt. Dazu zählen etwa das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau sowie die Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller sowie Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen. Damit sind auch viele Branchen betroffen, die für das Handwerk relevant sind.

Für jeden Arbeitgeber relevant sind zudem die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Es enthält zwei Vorschriften, die ebenfalls eine Pflicht zur Zeiterfassung normieren – wenn auch nur in begrenztem Umfang: § 16 Abs. 2 verpflichtet Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Werktag also mehr als acht Stunden Dienst tut, muss das besonders niedergelegt werden. Zudem gibt es eine Aufzeichnungspflicht, wenn an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird.

Doch so verlockend es klingt, nur Überstunden und Feiertagsarbeit zu dokumentieren: Einen Gefallen tun sich Arbeitgeber damit nicht. Der Grund:  "Wenn die reguläre Arbeitszeit nicht aufgezeichnet wird, kann naturgemäß auch die Überzeit nicht dargelegt werden", warnt Zeiger-Heizmann. Schon deshalb sind auch kleine Betriebe gut beraten, über ein allgemeines Zeiterfassungssystem nachzudenken.

Dafür sprechen auch die Regelunge des sogenannten Nachweisgesetzes. Es regelt in § 2 Abs 1, dass die vereinbarte Arbeitszeit und die Vergütung eines Mitarbeiters schriftlich niederzulegen sind. "Aus dieser Regelung resultiert zwar keine ausdrückliche Pflicht zur Zeiterfassung", sagt Rechtsexpertin Zeiger-Heizmann. Ohne sie kommt es im Fall eines Streitfalls aber zu einer Beweislastumkehr zulasten des Handwerksbetriebs. Der Arbeitgeber muss dann belegen, wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet und welchen Lohnanspruch er entsprechend hat. Das dürfte ihm ohne detaillierte Aufzeichnungen kaum gelingen.

Arbeitszeiterfassung: Welche Daten gehören dazu was muss der Arbeitgeber dokumentieren und wie muss er mit den Daten umgehen?

Um Arbeitszeiten rechtssicher zu dokumentieren, müssen Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Wichtig: Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit, sind also herauszurechnen. "Die Dokumentation muss innerhalb von sieben Tage erfolgen", erklärt Sonja Zeiger-Heizmann.

Grundsätzlich genügt es, die Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufzubewahren. Da die Zeiterfassungen aber meist auch Grundlagen der Lohnbuchhaltung sind, können sie bis zur allgemeinen buchhalterischen Aufbewahrungsfrist gespeichert werden – in der Regel sechs Jahre.

In welcher Form müssen Arbeitszeiten erfasst werden?

In welcher Form Arbeitgeber Arbeitszeiten erfassen – ob aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder für die eigene Buchhaltung – ist ihnen derzeit (noch) selbst überlassen. "Damit kann die Erfassung zum Beispiel in sehr kleinen Betrieben händisch in einer Tabelle oder einem Kalender erfolgen", so die Expertin.

Quelle:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/zeiterfassung-was-erlaubt-und-verlangt-das-arbeitsrecht/150/32552/386904


Wir freuen uns über Ihre Anfrage

Schreiben Sie uns oder hinterlassen Sie gerne eine Nachricht oder einen Kommentar. Oder rufen Sie uns einfach an. Wir freuen uns !

Die Datenschutzerklärung muss bestätigt werden ( * Pflichtfeld )